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Radiocheck / Marcus
#1 Julian
Hallo zusammen, bei mir gibt es noch eine Unklarheit bezüglich der erweiterten Standortmeldung beim...
Hallo Julian,

erst die kurze Antwort: Im Prinzip passt beides. :-)

Dann die lange Antwort. Vor wirklich vielen Jahren wurde es so gehandhabt, dass man sagte. "Da wo der VFR abfliegt und da wo er ankommt, da liegt ein FPL auf, daher reicht die kurze Standortmeldung". Bei allen anderen Stellen hat man die lange verwendet. Wenn es ein unkontrollierter Platz war hat man auch die lange verwendet, weil diese Plätze nicht ans Datensystem der Flugsicherung angeschlossen sind. Das war die "halboffizielle" Regelung bis vor geschätzt 10 Jahren.

Jetzt ist es klar im AIC geregelt und daher haben wir auch diese Regelung in Radiocheck übernommen. Die originale AIC Stelle findest unten.

Es ergeben sich immer noch Detailfragen. Z.B. die Einschränkung "sofern kein FPL". Detaildiskussionen wie diese sollen aber nicht Aufgabe der Funkprüfung sein, darum haben wir das einfacher gehalten.

LG Marcus







**3.3.1.2.1 Erstanrufe bei WIEN INFORMATION**

Sofern kein Flugplan aufgegeben wurde, ist der Erstanruf bei WIEN INFORMATION folgendermaßen zu übermitteln. Dies gilt nicht beim Wechsel zwischen verschiedenen Frequenzen von WIEN INFORMATION:

**L:** WIEN INFORMATION OEABC NEGATIV FLUGPLAN

**3.3.1.2.2 Nach dem Erstanruf bei WIEN INFORMATION**

Nach dem Erstanruf bei WIEN INFORMATION (Fluginformationszentrale Wien) sind folgende Meldungsteile zu übermitteln (= erweiterte Standortmeldung):

* Rufzeichen und Type des Luftfahrzeugs
* Flugregeln
* Abflug- und Zielflugplatz, eventuell beabsichtigte Flugstrecke
* Position
* Flughöhe oder Flugfläche
* geschalteter SSR-Code, wenn nicht 7000, oder wenn das Luftfahrzeug nicht mit Mode S ausgerüstet ist

**Anmerkung:**

Zur Vermeidung der Auslösung von Alarmdienst soll nach der Übermittlung von „VERLASSE FREQUENZ“ die Kenntnisnahme durch WIEN INFORMATION abgewartet werden.

**3.3.1.2.3 Nach dem Erstanruf auf allen anderen ATS-Frequenzen**

Nach dem Erstanruf auf allen anderen ATS-Frequenzen müssen folgende Teile übermittelt werden:

* Rufzeichen des Luftfahrzeuges
* Position mit Überflugszeitpunkt der gemeldeten Position, wenn der aktuelle Standort nicht mit der gemeldeten Position übereinstimmt
* Flughöhe oder Flugfläche
* ATIS-Kennbuchstabe bei Landung und Start, falls vorhanden
* Grund der Meldung, z. B. „zur Landung“

**L:** OE-AAA, ÜBER KREMS, 2000 FT, INFORMATION B ZUR LANDUNG