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Beitrag ansehen (Theorie-Frage Recht Unklarheit 30Mhz - 10 Watt - kein Zeugnis?)

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Tomt24
Im Fragenkatalog findet sich folgende Frage.

Benötige ich zum Bedienen einer österreichischen Luftfahrzeug-funkstelle auf Frequenzen über 30 MHz ein Funker-Zeugnis?
A) Ich benötige kein Funker-Zeugnis, wenn die Sendeleistung 10 Watt nicht übersteigt.
B) Ich benötige kein Funker-Zeugnis, wenn die Sendeleistung 10 Watt nicht übersteigt und die Frequenzeinstellung rastbar ist.
C) Ich benötige ein BFZ.
D) Ich benötige kein Funker-Zeugnis, wenn die Frequenzeinstellung rastbar ist.

Als korrekt markiert ist Antwort B.
Was mich ziemlich verwirrt da 10 Watt auch über der Schwelle gängiger Funkgeräte wie dem KRT2 (6 Watt) liegt,
und damit keine theoretische Ausnahme für Sonderfälle ist sondern dann für viele Luftfahrzeug-Funkstellen gelten würde.

In einer anderen Frage, etwas zuvor...
"Für das Bedienen einer Luftfahrzeugfunkstelle innerhalb Österreichs braucht man mindestens..."
Ist "Ein BZF" die korrekte Antwort.

Was sich direkt mit der Antwort der ersten Frage widerspricht.